Zacher & Partner Rechtsanwälte Köln

Erbrecht & Nachfolge

Erbrecht

Die erbrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt bei den Fachanwälten der Kanzlei Zacher & Partner auch im Hinblick auf unternehmerische und steuerrechtliche Entscheidungen und versucht, eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden. Sollte diese dennoch unvermeidlich werden, vertreten wir Sie selbstverständlich umfassend, so dass die Kanzlei Zacher & Partner das komplette Spektrum der erbrechtlich möglichen Vorgehensweise anbieten kann, insbesondere

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Beratung bei und Gestaltung von rechtlich und steuerlich zweckmäßigen Erbverträgen
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Beratung bei und Gestaltung von Testamenten und Vermächtnissen sowie sonstige Nachfolgeregelungen
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Beratung bei und Gestaltung der rechtlich und steuerlich sinnvollen Unternehmensnachfolge
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Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaften
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Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung zwischen den Erben einschließlich der notwendigen gerichtlichen Verfahren
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Beratung und Vertretung im Erbschaftsausschlagungsverfahren
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Beratung und Vertretung im Testaments- und Erbvertragsanfechtungsverfahren
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Vertretung im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins
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Beratung und Vertretung in Fällen des Elternunterhalts

Richard-Wagner Str. 12
50674 Köln

Kontakt:
0221 9438900
info@zpanwaelte.de

Unternehmensnachfolge

Im Bereich der Unternehmensnachfolge ist bereits zu Lebzeiten eine intelligente Nachfolgeplanung, die sich aus Elementen der vorweggenommenen und der letztwilligen Erbfolge zusammensetzt, sinnvoll. Es existiert eine breite Anzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, den künftigen Unternehmensnachfolger zu Lebzeiten des Betriebsinhabers in das Unternehmen einzubinden und so eine vorweggenommene Erbfolge mit einer letztwilligen Erbfolge zu koppeln.

Der Unternehmensübergeber hat im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Möglichkeit, die Vermögensübertragung zeitlich zu planen und zu überwachen. Zudem lässt sich die Übertragung auf diese Weise gesellschafts- als auch steuerrechtlich besser ausgestalten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Zacher & Partner beweisen ihre Kompetenz in den für die Unternehmensnachfolge relevanten Bereichen des Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Steuerrechts, indem ein Team von Spezialisten den Übergabevorgang in allen für den Übergeber und den Nachfolger relevanten rechtlichen Bereichenberät und optimiert.

Sollte eine vorweggenommene Erbfolge nicht in Betracht kommen, werden die Fachanwälte der Kanzlei Zacher & Partner eine entsprechende testamentarische Ausgestaltung zur optimalen gesellschafts- und steuerrechtlichen Übergabe des Unternehmens für den Fall des Todes vorschlagen und eine letztwillige Verfügung entwerfen.